Kreislaufwirtschaftsgesetz

Den Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bildet eine fünfstufige Abfallhierarchie, bei der die Abfallvermeidung an oberster Stelle steht. Weitere Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung sind die Wiederverwendung, das Recycling in Form von Upcycling oder Downcycling, die stoffliche oder energetische Verwertung sowie die Beseitigung. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der Bußgeldrahmen für Verstöße auf bis zu 100.000 Euro erhöht worden.